Anmelde- und Teilnahmebedingungen für Ferienfreizeiten und Freizeitaktionen des Schnubbel e.V. (Veranstalter)

Die nachfolgenden Anmelde- und Teilnahmebedingungen gelten als Vertragsrahmen für sämtliche durch den Schnubbel e.V. initiierten oder organisierten Veranstaltungen in welchen der Verein als Organisator oder Veranstalter auftritt. Der Schnubbel e.V. behält sich vor, die im Rahmen des Pauschalreisevertrages bzw. dieser Anmelde- und Teilnahmebedingungen erteilten Rechte und Pflichten an beauftragte und ausführende Jugendverbände weiterzugeben.

  1. Abschluss des Pauschalreisevertrages

1.1 Mit der Anmeldung wird dem Schnubbel e.V. als Veranstalter der Ferienfreizeit/Freizeitaktion von der/dem Anmeldenden der Abschluss eines Pauschalreisevertrags, aufgrund der in der Ausschreibung genannten Leistungsbeschreibungen und Preise unter Einbeziehung dieser Anmelde- und Teilnahmebedingungen verbindlich angeboten. Der/die Anmeldende ist an dieses Angebot für die Dauer von 14 Tagen ab dessen Eingang beim Veranstalter gebunden.

1.2 Die Anmeldung erfolgt auf elektronischem Wege über das vom Veranstalter hierfür vorgesehene Formular auf der Internetseite (www.pfarrjugend-stclemens.com).
Die Anmeldung ist von einer volljährigen, personensorgeberechtigten Person auszufüllen und abzusenden. Erst mit dem Eingang einer Teilnahmebestätigung
des Veranstalters bei der/dem Anmeldenden kommt der Pauschalreisevertrag zustande. Sollte die Ferienfreizeit/Freizeitaktion bereits voll belegt sein oder der Teilnahme sonstige Gründe entgegenstehen, wird der/die Anmeldende umgehend benachrichtigt.

  1. Vertragliche Leistungen, Leistungs- und Preisänderungen

2.1 Der Umfang der vereinbarten Leistungen sowie der beidseitigen Rechte und Pflichten ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in der Ausschreibung, den evtl. ergänzenden Angaben auf der Homepage des Veranstalters, den Angaben in der Anmeldung, der Teilnahmebestätigung sowie dieser Bedingungen.

2.2 Dem Veranstalter bzw. den Leitenden und Betreuenden der Ferienfreizeit/Freizeitaktion obliegt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Aufsichtspflicht über die minderjährigen Teilnehmenden. Der Veranstalter behält sich vor, die ihm übertragene Aufsichtspflicht an beauftragte und ausführende Jugendverbände weiterzugeben.

2.3 Der/dem Anmeldenden ist bekannt, dass hierfür möglichst schon vorab eine genaue Kenntnis etwaiger besonderer Umstände (z.B. Krankheiten, Notwendigkeit einer Medikamenteneinnahme, spezielle Nahrungsbedürfnisse) der Teilnehmenden erforderlich ist; er verpflichtet sich daher, dem Veranstalter diese Informationen auf dem vom Veranstalter hierfür vorgesehenen Formular mitzuteilen.

2.3 Der Veranstalter kann nach Vertragsabschluss Änderungen und Abweichungen von einzelnen Leistungen oder Pflichten vornehmen, wenn diese nicht erheblich sind, den Gesamtzuschnitt der Ferienfreizeit/Freizeitaktion nicht beeinträchtigen oder sonst für den/die Teilnehmende*n zumutbar sind. Leistungsänderungen sind dem Anmeldenden auf einem dauerhaften Datenträger klar und verständlich mitzuteilen.

3.Rücktritt des Veranstalters vor Reisebeginn

Der Veranstalter kann vom Pauschalreisevertrag zurücktreten,
a) wenn der/die Anmeldende die Teilnehmerinformationen (nach Punkt 2.3.) mittels des dafür vorgesehenen Formulares ungeachtet der ihm hierfür gesetzten Frist nicht beim Veranstalter einreicht.
b) bis eine Woche nach Erhalt der Teilnehmerinformationen, wenn für ihn erkennbar ist, dass – etwa aus medizinischen, gesundheitlichen, pädagogischen oder aus Gründen der Aufsichtsführung – die Teilnahme der angemeldeten Person mit einem
nicht vertretbaren Risiko für den/die betreffende*n Teilnehmende*n, die anderen Teilnehmenden oder den Veranstalter verbunden ist.
c) wenn der/die Anmeldende oder der/die Teilnehmende seine vertraglichen Pflichten nicht einhält, insbesondere der Reisepreis nicht fristgerecht bezahlt wird;
d) beim Bekanntwerden für die Aufsichtsführung oder die Durchführung der Ferienfahrt/Freizeitaktion wesentlicher persönlicher Umstände des/der Teilnehmenden nach Abschluss des Pauschalreisevertrages, wenn durch diese eine geordnete oder sichere Durchführung der Ferienfreizeit/Freizeitaktion für den/die Teilnehmende oder die anderen Teilnehmenden nicht gewährleistet ist.
e) bis zu 28 Tage vor Reisebeginn, wenn eine in der Ausschreibung genannte Mindestteilnehmerzahl für die betreffende Ferienfreizeit
nicht erreicht wird.
In diesem Fall wird der etwa schon geleistete Reisepreis in voller Höhe zurückerstattet, weitere Ansprüche des/der Anmeldenden sind ausgeschlossen.

  1. Kündigung des Veranstalters

4.1 Der Veranstalter bzw. die Leitenden der Ferienfreizeit/Freizeitaktion als dessen bevollmächtigte Vertreter/innen können den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der/die Teilnehmende die Durchführung der Ferienfreizeit/Freizeitaktion ungeachtet einer Abmahnung der Freizeitleitung so nachhaltig stört, dass der Veranstalter seine Aufsichtspflicht gegenüber den Teilnehmenden
der Ferienfreizeit/Freizeitaktion oder die weitere schadenfreie Durchführung der Ferienfreizeit/Freizeitaktion nicht mehr gewährleisten kann oder wenn sich der/die Teilnehmende ungeachtet einer Abmahnung der Freizeitleitung sonst in einem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Kündigung des Pauschalreisevertrages gerechtfertigt ist.
Die Kosten für die vorzeitige Rückbeförderung des/der Teilnehmenden nach einer Kündigung sowie weitere damit im Zusammenhang anfallende Kosten werden der/dem Anmeldenden in Rechnung gestellt. In diesem Fall behält der Veranstalter den Anspruch auf den vollen Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen anrechnen lassen, die er aus einer Erstattung oder einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt.

  1. Versicherungen

5.1. Der Veranstalter hat für die Teilnehmenden während der Dauer der Ferienfreizeit/Freizeitaktion eine Unfall- und eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Alternativ haben die im Auftrag des Veranstalters tätigen Verbände entsprechende Versicherungen abgeschlossen und der Veranstalter kontrolliert lediglich das Vorhandensein der Verträge.

5.2 Die Haftpflichtversicherung tritt jedoch nur bei Schäden gegenüber Dritten ein, nicht bei Schäden, die sich die Teilnehmenden untereinander zufügen und gilt nur subsidiär zu anderen bestehenden Versicherungen.

5.3 Kein Versicherungsschutz besteht bei Ansprüchen aus dem Verlust oder Abhandenkommen von Sachen aller Art. Der Veranstalter empfiehlt ggf. den Abschluss eigener zusätzlicher Versicherungen (Reiserücktrittskosten, Reisegepäck, Haftpflicht, Auslandskrankenschutz etc.), um die mit der Anmeldung/Teilnahme an der Ferienfreizeit/Freiteitaktion verbundenen Risiken zu mindern.

  1. Haftung des Veranstalters

6.1 Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden des/der Teilnehmenden, die nicht Körperschäden sind, ist der Höhe nach beschränkt auf den dreifachen Reisepreises, soweit ein solcher Schaden vom Veranstalter nicht schuldhaft herbeigeführt wird oder soweit der Veranstalter für einen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Bei Schäden durch nicht vorhersehbare höhere Gewalt, durch vorwerfbar fehlerhafte Angaben in der Fahrtanmeldung oder infolge von vorwerfbaren Verstößen des/der Teilnehmenden gegen Anordnungen der Freizeitleitung übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftung. Er haftet auch nicht für Schäden, Krankheit, Unfall oder Verlust von Gegenständen, die durch fahrlässiges Verhalten des/der Teilnehmer*in verursacht werden.

6.2 Der Veranstalter haftet ferner nicht für Leistungsstörungen, Personen-, Sach- oder Vermögensschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.

  1. Obliegenheiten des Anmeldenden und des Teilnehmenden

7.1 Bei auftretenden Schwierigkeiten ist jeder/jede Teilnehmende verpflichtet, alles Zumutbare zu tun, um zu deren Behebung beizutragen und evtl. Schäden für alle Beteiligten so gering wie möglich zu halten.
Er/sie ist verpflichtet, Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Leitung der Ferienfreizeit/Freizeitaktion oder dem Veranstalter mitzuteilen und dieser eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, wenn nicht die Abhilfe unmöglich ist oder von der Leitung der Ferienfreizeit oder vom Veranstalter ernsthaft verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Pauschalreisevertrags durch ein besonderes Interesse des/der Teilnehmenden gerechtfertigt wird.

  • Kommt ein/eine Teilnehmende*r dieser Verpflichtung schuldhaft nicht nach, so stehen ihm/ihr oder dem/der Anmeldenden Ansprüche insoweit nicht zu.

7.3 Die Leitung der Ferienfreizeit/Freizeitaktion ist beauftragt und verpflichtet, für Abhilfe zu sorgen, soweit dies möglich und zumutbar ist. Ansprüche des Anmeldenden wegen Reisemängeln nach den §§ 651 i bis j des Bürgerlichen Gesetzbuches verjähren nach Ablauf von zwei Jahren ab dem vertraglich vorgesehenen Ende der Ferienfreizeit/Freizeitaktion.

  1. Datenschutz

Ergänzend zu unserer unter ,,www.schnubbelverein.de/Datenschutz“ einsehbaren Datenschutzerklärung gelten nachfolgende Hinweise.

8.1 Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten; Art, Zweck und Verwendung
Wenn Sie sich bei uns zu unseren Angeboten / Veranstaltungen / Maßnahmen anmelden, werden personenbezogene Daten
erhoben,
– um Teilnehmerin / Teilnehmer identifizieren zu können;
– um unsere vertraglichen Pflichten Ihnen gegenüber erfüllen zu können;
– um unseren gesetzlichen und satzungsgemäßen Verpflichtungen nachkommen zu können;
– zur Korrespondenz mit Ihnen;
– zu Zwecken der zulässigen Direktwerbung;
– zur Gestaltung des Förderverfahrens für allgemeine Jugendarbeit und außerschulische Jugendbildung
– zur Geltendmachung etwaiger Ansprüche gegen Sie.

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt anlässlich Ihrer Anmeldung bei uns und ist zu den genannten Zwecken für die Bearbeitung und Abwicklung der Maßnahme und für die Erfüllung von Verpflichtungen aus dem zugrundeliegenden Vertrag erforderlich.
Die erhobenen personenbezogenen Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht in der Verwaltung des Schnubbel e.V.  (10 Jahre) gespeichert und danach gelöscht und die Schriftform vernichtet, es sei denn, Sie haben in eine darüber hinausgehende Speicherung eingewilligt.
Grundsätzlich gilt: Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten erfolgt durch den Schnubbel e.V. nur mit Ihrer Erlaubnis im Rahmen der Nutzung unserer Angebote. Der Schnubbel e.V. versichert die vertrauliche Behandlung der Daten der Anmeldenden und der Teilnehmenden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

8.2 Weitergabe von Daten an Dritte.

Die Weitergabe von Daten an Dritte zu Werbezwecken oder ohne Einwilligung des Anmeldenden ist ausgeschlossen außer
an Unternehmen und Personen, die mit der Erbringung von Leistungen im Rahmen der Ferienfreizeit/Freizeitaktion beauftragt sind oder im Rahmen des Förderverfahrens für allgemeine Jugendarbeit und außerschulische Jugendbildung nötig sind. Dies sind z.B. die Jugendförderungen von beteiligten Landkreisen und Kommunen. Prüfberechtigt
sind bei uns der zuständige Landkreis sowie die Stadt Bergisch Gladbach.

8.3 Ihre Rechte als betroffene Person
– Widerrufsrecht: Von Ihnen erteilte Einwilligungen können Sie jederzeit uns gegenüber widerrufen. Die Datenverarbeitung, die auf der widerrufenen Einwilligung beruht, darf dann für die Zukunft nicht mehr fortgeführt werden.
– Auskunftsrecht: Sie können Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen.
– Löschungsrecht: Sie können die Löschung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen, soweit deren Verarbeitung nicht zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen
erforderlich ist.

8.4. Bild und Videoaufnahmen
Es wird grundsätzlich Bild- und Videomaterial der Veranstaltungen für Print- und Onlineveröffentlichungen des Veranstalters
erstellt, wenn dem nicht ausdrücklich und schriftlich widersprochen wird. Veröffentlichungen von Bild- und Videomaterial von
Veranstaltungen des Schnubbel e.V. , bedürfen einer Genehmigung, durch eine Sorgeberechtigte Person, über ein gesondertes Bildrechtsformular.

8.5 Ihr Recht auf Widerspruch
Sofern wir Ihre personenbezogenen Daten auf Basis eines berechtigten Interesses verarbeiten, haben Sie das Recht, Widerspruch
gegen diese Verarbeitung einzulegen. Möchten Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen, genügt eine
Mitteilung in Textform. Sie können uns also gerne anschreiben oder sich per E-Mail an uns wenden. Unsere Kontaktdaten finden Sie am Ende dieser Anmelde- und Teilnahmebedingungen.

  1. Schlussbestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Pauschalreisevertrags oder dieser Anmelde- und Teilnahmebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge.
Die Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien richten sich ausschließlich nach deutschem Recht. Gerichtsstand des Veranstalters ist Bergisch Gladbach.
Stand: 04.01.2022
Veranstalter: Schnubbel e.V
vertreten durch den gewählten Vorstand:

  1. Vorsitzender: Marten Pigorsch

Stellv. Vorsitzender: Jannis Kessel
Nussbaumer Str. 65
51467 Bergisch Gladbach

Info(at)schnubbelverein.de